Alle Artikel

Gründung & Rechtsformen

Impressum-Adresse: Diese Angaben sind Pflicht

Websites in Österreich brauchen ein Impressum mit ladungsfähiger Adresse, sonst drohen Strafen bis 3.000 Euro. So schützen Sie dabei Ihre Privatadresse.

Stephan HolzbachVeröffentlicht am 12. Juni 2026

Laptop mit geöffneter Impressum-Seite einer Unternehmenswebsite auf einem Schreibtisch

Jede geschäftlich genutzte Website in Österreich braucht ein Impressum, und dessen Kernstück ist eine ladungsfähige Adresse: eine echte physische Anschrift, an der Dokumente zugestellt werden können. Ein Postfach erfüllt diese Pflicht nicht, und bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 Euro. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben Pflicht sind, wo das Impressum überall stehen muss und wie Sie Ihre Privatadresse dabei aus der Öffentlichkeit halten. Stand Juni 2026.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Pflicht sind mindestens der Name beziehungsweise der Firmenwortlaut, die ladungsfähige Geschäftsanschrift, eine elektronische Kontaktmöglichkeit und bei eingetragenen Unternehmen die Firmenbuchnummer samt Firmenbuchgericht. Je nach Tätigkeit kommen weitere Angaben dazu. Die Anforderungen unterscheiden sich danach, ob Sie eine reine Unternehmensseite, einen Webshop oder ein redaktionelles Angebot betreiben.

Die Basis-Checkliste für ein vollständiges Impressum:

  • Name oder Firmenwortlaut samt Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder e.U.)
  • ladungsfähige Geschäftsanschrift, also eine physische Adresse, kein Postfach
  • E-Mail-Adresse, sinnvollerweise auch eine Telefonnummer
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht bei eingetragenen Unternehmen
  • UID-Nummer, sofern vorhanden
  • bei reglementierten Tätigkeiten die zuständige Aufsichts- oder Gewerbebehörde

Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, etwa einen Blog oder Newsletter mit Meinungsbeiträgen, unterliegt zusätzlichen Offenlegungspflichten zur Blattlinie und zu den Eigentumsverhältnissen. Für die meisten Unternehmensseiten reicht die Liste oben.

Reicht ein Postfach als Impressum-Adresse?

Nein. Die Adresse im Impressum muss ladungsfähig sein, also eine physische Anschrift, an der behördliche und gerichtliche Dokumente zugestellt und übernommen werden können. Ein Postfach kann das nicht leisten, weil dort niemand Zustellungen entgegennimmt.

Das gilt auch für reine Domain- oder E-Mail-Angaben: Sie ersetzen die Anschrift nicht. Ebenso wenig genügt ein Kontaktformular ohne Adresse. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Postfach und gemieteter Geschäftsadresse: Eine seriöse Geschäftsadresse ist eine echte physische Anschrift mit besetztem Standort, an dem Sendungen tatsächlich übernommen werden, und damit ladungsfähig. Was eine Adresse konkret ladungsfähig macht und welche Anforderungen dabei gelten, haben wir im Ratgeber zur ladungsfähigen Adresse im Detail aufbereitet.

Was droht bei fehlendem oder falschem Impressum?

Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 Euro, dazu kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber. Ein unvollständiges Impressum ist kein Kavaliersdelikt: Konkurrenz und Abmahnvereine durchsuchen Websites gezielt nach Verstößen, weil sich daraus Unterlassungsansprüche ableiten lassen. Die Kosten einer einzigen Abmahnung übersteigen schnell mehrere Jahresgebühren einer korrekten Geschäftsadresse.

Eine falsche oder veraltete Adresse ist dabei genauso problematisch wie eine fehlende. Wer umzieht und das Impressum nicht aktualisiert, riskiert, dass Zustellungen ins Leere gehen, und haftet für die Folgen. Prüfen Sie Ihr Impressum deshalb bei jeder Adressänderung sofort, nicht erst beim nächsten Website-Relaunch. Dasselbe gilt für Änderungen der Rechtsform oder der Firmenbuchdaten.

Müssen Sie Ihre Privatadresse ins Impressum schreiben?

Nein. Pflicht ist eine ladungsfähige Geschäftsanschrift, und das muss nicht Ihre Wohnadresse sein. Wer von zu Hause arbeitet, kann eine Geschäftsadresse mieten und diese im Impressum, auf Rechnungen und im Firmenbuch führen. Das ist kein Schlupfloch, sondern gelebte Praxis: Entscheidend ist nur, dass an der Adresse Zustellungen tatsächlich übernommen werden.

Genau dafür gibt es die Geschäftsadresse im 1. Bezirk: Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, eine echte physische Adresse, zwei Gehminuten von der U1- und U4-Station Schwedenplatz. Das Basic-Paket kostet 49 Euro pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer bei Jahreszahlung, 59 Euro bei monatlicher Zahlung, und ist monatlich kündbar. Ihre Post lassen Sie digital als Scan zustellen oder holen sie von Montag bis Sonntag selbst ab. Ihre Wohnadresse bleibt privat, das Impressum ist trotzdem vollständig und korrekt.

Wo muss das Impressum überall stehen?

Auf der Website, im Webshop, in Newslettern und auf geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen. Auf der Website muss es leicht auffindbar sein, üblich ist der Link im Footer, der von jeder Unterseite erreichbar ist. Verstecken Sie es nicht in den AGB oder hinter mehreren Klicks: Was nicht ohne Suchen gefunden wird, gilt schnell als nicht vorhanden.

Oft übersehen werden zwei Bereiche: Geschäftliche E-Mails und Newsletter brauchen bei eingetragenen Unternehmen die zentralen Unternehmensangaben, etwa in der Signatur. Und Social-Media-Profile, über die Sie Leistungen anbieten, gelten ebenfalls als geschäftliche Auftritte, ein Link zum Impressum der Website genügt dort in der Praxis.

Fazit

Ein vollständiges Impressum braucht Name, ladungsfähige Anschrift, Kontaktdaten und bei eingetragenen Unternehmen die Firmenbuchnummer. Ein Postfach reicht nicht, und Verstöße kosten bis zu 3.000 Euro, oft plus Abmahnkosten. Ihre Privatadresse müssen Sie dafür nicht veröffentlichen: Eine gemietete Geschäftsadresse erfüllt die Pflicht vollständig. Bei 1010 Works gibt es die ladungsfähige Adresse in der Seitenstettengasse 5/37 ab 49 Euro pro Monat, alle Pakete im Überblick finden Sie auf der Preisseite.